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Dokument an den UN-Sicherheitsrat am 26. April 1995

  


Bezüglich der Sitzung des Sicherheitsrates vom 26. April 1995 mit der Nummer 3194 zur Besprechung der Lage im Berg Karabach hat der Ratsvorsitzende im Namen des Sicherheitsrates folgendes deklariert: 
Der Sicherheitsrat hat gemäß Absatz 8 des Beschlusses mit der Nummer 884 den von Co-Vorsitzenden der Minsker-Konferenz der OSZE zur Berg Karabach-Frage vorgelegten Berichte (S/1995/249 ve S/l995/321) besprochen. 
Der Sicherheitsrat bringt darüber seine Zufriedenheit zum Ausdruck, dass der mittels Russischer Föderation in Zusammenarbeit mit OSZE-Minsk-Gruppe am 12. Mai 1994 erreichter Waffenstillstand seit einem Jahr dauert.
Der Sicherheitsrat bringt seine Besorgnisse über die Zusammenstösse im Berg-Karabach Gebiet von Aserbaidschan und Umgebung sowie über die angespannte Lage zwischen der Republik Armenien und Republik Aserbaidschan mehrmals zum Ausdruck.  Der Sicherheitsrat drückt seine Besorgnisse über die Gewalttaten insbesondere an diesen Tagen aus und betont darüber hinaus die Notwendigkeit von direkten Verhandlungen bei der Lösung des Problems wie  man sich am 6. Februar 1995 geeinigt hatte. Um in der Zukunft solche Vorfälle zu verhindern, ruft der Sicherheitsrat die Parteien dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Rat stimmt allen Beschlüssen zu, die sich auf die Souveränität und territorialer Integrität aller Länder in der Region stützen. Der Rat bestätigt die Unantastbarkeit von internationalen Grenzen und die Unannehmbarkeit von Gewaltanwendung zur Bodengewinnung. Der Sicherheitsrat unterstützt die  Co-Vorsitzenden der Minsker-Gruppe im Hinblick auf ihre Bemühungen für rasche Verhandlungen zur Unterzeichnung eines politischen Abkommens zur Beendigung von Waffenkonflikten. Somit sollen mit dem Rückzug der Armeen sich die grundlegenden Konsequenzen erübrigen und der Zusammenruf der Minsker-Konferenz ermöglicht werden. Der Sicherheitsrat betont, dass die Gewährleistung des Friedens den eigentlichen Verantwortungen bei den sich in Konflikt befindenden Parteien liegt. Der Sicherheitsrat bringt ferner die Notwendigkeit zum Ausdruck, dass ein politisches Abkommen zur Beendigung von Waffenkonflikten gemäß UN-Satzung und betreffenden Prinzipien der OSZE zu unterschreiben ist. Der Sicherheitsrat ruft dazu auf, ohne irgendwelche Vorbedingungen und hindernde Prozeduren, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen und den Friedensprozess zu schadende Aktionen zu meiden. Der Sicherheitsrat teilt mit, dass solch ein Abkommen für die Stationierung von multinationalen Einheiten der OSZE erste Vorbedingung ist. Der Sicherheitsrat würdigt den Beschluss des OSZE-  Treffens in Budapest am 6. Dezember 1994, der die Intensivierung von OSZE- Aktivitäten in Bezug auf Zusammenstösse im Berg Karabach vorsieht. Der Sicherheitsrat bestätigt, dass wenn eine Einigung zur Beendigung von Waffenkonflikten erzielt werde, politische Unterstützung bei den Entscheidungen der eventuellen Stationierung von multinationalen Friedenseinheiten der OSZE zu geben. Ferner sind die UN bereit, in technischen Themen Dienstleistungen für Beratung und Sachverständigung zu geben. Der Sicherheitsrat betont die Notwendigkeit, dass die Parteien im Rahmen der Minsker-Gruppe am 15. April 1994 erzielten vertrauensbildenden Maßnahmen, insbesondere im humanitären Bereich alle Kriegsgefangenen und Zivilisten bis zum ersten Jahrestag des Waffenstillstands frei lassen sollten. Der Sicherheitsrat ruft die Parteien dazu auf, die Leiden der vom Waffenkonflikt benachteiligten Zivilisten zu lindern.  




Güvenlik Konseyi Genel Sekretere, AGİT Başkanına ve Minsk sürecinin ilerlemesi, bölgelerde durum, özellikle ilgili kararların uygulanması, AGİT ve BM arasında bugün ve gelecekte işbirliğine ilişkin Konseye rapor sunmaya devam etmesi konusunda AGİT Minsk Grubu eşbaşkanlığına olan talebini yeniler.  Konsey bu konuyu davam ettirecektir. Anlaşılmıyor
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