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Dokument an den UN-Sicherheitsrat am 30. April 1993

  


In Anlehnung an die  Deklarationen vom 29. Januar 1993 und 6. April 1993 des Vorsitzenden des Sicherheitsrates bezüglich Berg Karabach hat der Sicherheitsrat unter Berücksichtigung des Berichts vom 15. April 1993 des Ratsvorsitzenden, seine Besorgnisse über die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan zum Ausdruck gebracht; 
In Bezug auf die Intensivierung der Operationen mit Waffen und dem Einrücken der regionalen armenischen Kräfte in das Landkreis Kelbecer wurden die Besorgnisse betont und darauf verwiesen, dass diese Lage eine Gefahr für den Frieden und der Stabilität bildet, ferner zur Massenauswanderung der Zivilbevölkerung führt, außerdem der außerordentliche humanitären Zustand in Kelbecer ebenfalls Sorge bereitet; es wurde noch einmal auf  die territoriale Integrität, Unantastbarkeit von internationalen Grenzen aller Länder in der Region hingewiesen und wiederum betont, dass für Landgewinnung das Zurückgreifen an Waffen nicht zu akzeptieren sei; Ferner wurde die Unterstützung für die im Rahmen der OSZE geführten Friedensgespräche erklärt und die Besorgnisse über die Intensivierung der Militäroperationen und daraus zu resultierenden schweren Konsequenzen zum Ausdruck gebracht.  
1)Es wird für die Gewährleistung eines beständigen Friedens der Stopp aller Militäroperationen und anderer feindlichen Aktivitäten sowie der Rückzug von Besatzungseinheiten von Kelbecer und anderen besetzten Landkreisen Aserbaidschans gefordert. 
2)Damit die Verhandlungen für eine friedliche Lösung im Rahmen des OSZE-Minsker Gruppe Prozesses erneut aufgenommen werden können, werden die betreffenden Parteien dazu aufgerufen, von irgendwelchen Aktionen fernzubleiben, die die Lösung des Problems auf friedlichem Wege gefährden könnten, 
3) Es wird für die Linderung von Leiden der Zivilbevölkerung in dieser Region sowie in den von Gefechten beeinträchtigten Landkreisen die Gewärhleistung von ungehinderten internationalen Aktivitäten bezüglich humanitärer Hilfe gefordert, ferner wird der Zwang der Parteien bei Einhaltung von Prinzipien und Normen der internationalen Menschenrechte bestätigt. 
4)Es wird vom Generalsekretär gefordert, auf Empfehlung des amtierenden Vorsitzenden von OSZE und Minsker Gruppe, die Lage in der Region sowie im Landkreis Kelbecer von Aserbaidschan zu bewerten und danach dem Rat einen Bericht vorzulegen. 
5) Es wird beschlossen sich mit dieser Angelegenheit aktiv zu beschäftigen 
Der Beschluss wurde in der Sitzung des Sicherheitsrates mit der Nummer 3205 einstimmig angenommen. 



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