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Die 1995 PAER

  


Der Beschluss des Rates Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die menschliche Situation der Flüchtlinge und gezwungene Migranten  in Armenien und Aserbaidschan Nummer: 1059 (1995)

1. Die Versammlung bereut sich davon, dass der Berg Karabach Kampf, der im Jahr 1988 angefangen ist, in Armenien und in Aserbaidschan unaussprechliche Drangsale, tausende Tote, zehntausende Verletzte und mehr als eine Millionen Flüchtlinge und gezwungene Migranten resultiert ist.   
2. Die letzten Zahlen umfassen die Bedrohungen, Berichte über die Gräueltaten und hunderttausende von Menschen, die vor dem Jahr 1991, nach den Befehlen der Sowjetische Herrschaft gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. 
3. Nach der Unabhängigkeitserklärung von Armenien und Aserbaidschan im Jahr 1991, sind ihre Wirtschaften ernsthaft herabgesetzt. Der Zustand ist wegen dem Kampf und mit Wirkung der Handelssperre der Nachbarländer  noch verschlechtert.  
4. Im Folge, ist die Lebensqualität der Völker der beiden Länder ernsthaft zurückgetreten und die Völker treffen sich mit der wachsenden Schwierigkeiten, sowie die steigende Arbeitslosigkeit und harte Wasser-, Brennstoff- und Energiemangel.
Nach den Berechnungen der Vereinten Nationen leben in beiden Ländern mehr als eine Millionen Menschen noch unter der Armutsgrenze. 
5. Im allgemeinen die Flüchtlinge und besonders die Menschen, die in Aserbaidschan in lebensfremden Zelten leben, erleben ernsthafte Schwierigkeiten wegen Mangel an basis Erwärmung,  Nahrung und medizinischer Hilfe.    
6. Die Hilfsprogramme der Vereinte Nationen ist im Dezember 1992 in beiden Ländern gegründet. Allerdings ist ihre Finanzierung nicht ausreichend, um den Anforderungen der Situation begegnen zu können.
7. Außerdem machen die Agenturen der Vereinte Nationen an beiden Ländern Vorschläge über die Informationssicherheit, bei Übergang zu einer Marktschaft, nicht Zentralision und Programme für die Gesundheit und Bildung und helfen ihnen dabei. Trotzdem sind in den betreffenden Ländern, gleichzietig auch in Georgien durch die noch von einzelnen Büros geleistete Dienste sind im Wege der Zusammenarbeit mit bestimmten Hindernisse schwieriger geworden und die Erbringung dieser Dienstleistungen kann die ausgiebigere Aktivierung der Erfahrung, Regierung und die Quellen in längerer Zeit, nicht widerspiegeln. 
8. Die Versammlung erinnert sich an den Beschluss mit Nummer 1251 (1994), der Waffenstillstand wertschätzt, der am 12 Mai 1994 in Kraft getreten ist, ruft alle Parteien sich von einer Feindlichkeit zu  vermeiden, die diese beschädigen können und besonders der Dialog zwischen den Vertretern der Parlament der betreffenden Parteien motiviert und bei der Unterzeichnung des Friedensabkommens  mit seiner ganzen Kraft Hilfe leistet. 
9. Die Versammlung betont wieder die Anrufe, indem er organisiert, dass die Flüchtlinge, die an den kämpfenden Seiten zurückkehren wollen, ihre Heimat so früh wie möglich zurückkehren unter der Voraussetzung, an den Menschen, die an einem anderen Ort bevölkern wollen, einen Ersatz leisten; die Rechte der Minderheiten zu respektieren und von Russland und der Türkei  angewandte alle Blockade über Verkehrsmitteln und Kommunikation sofort entfernen.   
10. Die Versammlung besteht auf, dass:
a. Bei der Vorstellung der langfristigen Programme über Nothilfe und Gesundheitswesen, Bildung, Renovierung und Entwicklung sollen die Regierungen von Armenien, Aserbaidschan und Georgien mit den Agenturen der Vereinte Nationen und die Nichtregierungsorganisationen einen breiten Kooperation gewährleisten;
b. Die Regierung von Georgien sol mit Hilfe von Der Vereinte Nationen die Rückkehr der Mesheti Türken und ihre Ansiedlung  annehmen und ruft die Vereinte Nationen besonders für den Zustand dieser schwachen  Gruppe zu beachten;
c. Europäische Union soll die Hilfe an die schwachen Völker der Südkaukasien durch seine menschliche  Hilfeeinheit erhöhen.
11. Zum Schluss, die Versammlung ruft es, für eüne breite internatione Bemühungen um    die Hilfeleistung für die Neubildung des Friedens und  für die Verbesserung des menschlichen Zustands und um diesen Zweck, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten in dieser Region, welche aus den siebzig jährigen Isolierung heraustreten, fördert für die Hilfe, Erfahrung und Zusammenarbeit Vorstellungen zu machen.  
1 – Dieser Text wurde von dem ständigen Ausschuss, der im Namen der Versammlung tätig ist, am 15. März 1995 angenommen. 
Siehe: Urkunde 7250, Zuwanderung, Der Bericht des komissions für die Flüchtlinge und die Demographie: Herr Atkinson; und Urkunde 7266, Stellungnahmde des Arbeitskomitee der nicht Mitgliedsstaaten der Europa, Berichterstatter: Herr Jeszenszki




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